Veröffentlichung gem. § 82 Abs. 9 BörseG

der Wolford Aktiengesellschaft

Wolfordstrasse 1, 6900 Bregenz

FN 68605 s

Bregenz, 17.09.2015. Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstrasse 1, 6900 Bregenz (in der Folge auch die „Gesellschaft„) gibt gemäß § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 28. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 17.09.2015 die folgenden Beschlüsse zum 5. Tagesordnungspunkt fasste:

  • Der Beschluss der Hauptversammlung vom 6.9.1999, wonach (i) dem Vorstand gemäß § 65 Abs 1 Z 5 AktG der Erwerb von bis zu 100.000 Stück eigener Aktien während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zum Zweck der Ausgabe an die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrates sowie an bestimmte leitende Angestellte der Gesellschaft und mit ihr verbundener Gesellschaft genehmigt wurde, wobei der Erwerb der Gesellschaft jeweils lediglich zu einem Gegenwert stattzufinden hatte, der weder niedriger ist als 35 (fünfunddreißig) Euro noch höher als 70 (siebzig) Euro je Aktie und (ii) die Ausgabe der Aktien während eines Zeitraumes, der zwei Jahre nach dem Tag der Beschlussfassung beginnt und fünf Jahre nach diesem Tag endet, nicht unter den Anschaffungskosten der Gesellschaft, gemäß dem in der Hauptversammlung erläuterten Plan und die Veräußerung der nicht gemäß dem Plan ausgegebenen Aktien von der Gesellschaft binnen eines Jahres ab dem Ende der Fünf-Jahresfrist beschlossen wurde, wird dahingehend modifiziert, dass er in Punkt (ii) aufgehoben wird.
  • Die Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien im Ausmaß von bis zu 100.000 Stück in anderer Weise als über die Börse oder öffentliches Angebot im Rahmen des vom Aufsichtsrat eingeräumten und in der Hauptversammlung erläuterten Long Term Incentive – Programms für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft unter Ausschluss eines Wiederkaufsrechts der Aktionäre der Gesellschaft, wird genehmigt.
  • Die Ausgabe bzw. Wiederveräußerung der auf Basis des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6.9.1999 erworbenen eigenen Aktien im Ausmaß von bis zu 100.000 Stück in anderer Weise als über die Börse oder öffentliches Angebot im Rahmen künftiger vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats und vom Aufsichtsrat einzuräumender Mitarbeiterbeteiligungs- und Erfolgsbeteiligungsprogramme, einschließlich Aktienoptionsprogramme und die schlichte Ausgabe von Aktien, für Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte der Gesellschaft unter Ausschluss eines Wiederkaufsrechts der Aktionäre der Gesellschaft, wird genehmigt.

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG. Auf den auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Wolford AG (www.wolford.com) veröffentlichten Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes zum 5. Tagesordnungspunkt wird verwiesen.