Wien, Bregenz, 12. Februar 2016. Aufgrund eines Redaktionsfehlers hat der am 14. Dezember 2015 veröffentlichte Halbjahresbericht 2015/16 der Wolford AG keine Erklärung des Vorstandes gemäß § 87 Absatz 1 Z 3 Börsegesetz enthalten. Bis auf den nachfolgenden ergänzenden Absatz bleibt der Halbjahresbericht 2015/16 der Wolford AG inhaltlich völlig unverändert bestehen:
Erklärung des Vorstandes gemäß § 87 Abs 1 Z 3 Börsegesetz
„Der Vorstand der Wolford AG bestätigt nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte verkürzte Konzernzwischenabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Zwischenbericht zum Halbjahr des Konzerns vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns bezüglich der wichtigen Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres und ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Konzernzwischenabschluss, bezüglich der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten des Geschäftsjahres und bezüglich der offen zu legenden wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen.“