Wolford AG gibt bekannt, dass Fosun Industrial Holdings Limited (Fosun) und die Hauptaktionärsgruppe (WMP Familien-Privatstiftung, Sesam Privatstiftung und M. Erthal & Co. Beteiligungsgesellschaft m.b.H. sowie nahe stehende natürliche Personen) beabsichtigen, einen Kaufvertrag über die Mehrheitsbeteiligung an der Wolford AG (2,543,694 Aktien, rund 50,87% des Grundkapitals der Wolford AG) zu schließen. Der Kaufpreis soll EUR 12,80 je Aktie betragen. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags soll unter bestimmten Bedingungen, insbesondere der Freigabe des Erwerbs durch die Kartellbehörden stehen. Damit soll Fosun neuer strategischer Mehrheitsaktionär der Wolford AG werden.

Zur Stärkung der Finanzstruktur ist eine Kapitalerhöhung unter Wahrung der Bezugsrechte geplant, im Zuge derer der Gesellschaft insgesamt EUR 22.000.000 neues Eigenkapital zufließen sollen. Die geplante Kapitalerhöhung bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung. Fosun beabsichtigt sich zu verpflichten, eine Erhöhung des Grundkapitals der Wolford AG von derzeit EUR 36.350.000 gegen Bareinlage um EUR 12.495.312,50 auf EUR 48.845.312,50 durch die Ausgabe von 1.718.750 neuen Aktien zu einem Ausgabepreis von EUR 12,80 je neue Aktie zu zeichnen. Diese Verpflichtung soll insoweit gelten, als die Aktionäre der Wolford AG ihre Bezugsrechte nicht vollständig ausüben. Die maximale Bareinlage von Fosun soll somit EUR 22.000.000 betragen.

Die Unterfertigung der Verträge ist für heute geplant. Die außerordentliche Hauptversammlung, die über die Kapitalerhöhung beschließen wird, soll voraussichtlich im Mai 2018 stattfinden und wird einberufen werden, sobald der Aktienerwerb durch Fosun kartellbehördlich genehmigt wurde.

In Zusammenhang mit dem Aktienkaufvertrag erklärte Fosun, in Übereinstimmung mit § 22 Übernahmegesetz ein Pflichtangebot (Übernahmeangebot) an alle übrigen Aktionäre von Wolford AG legen zu wollen. Das Übernahmeangebot soll unter der Bedingung des Vollzugs des Aktienkaufvertrags stehen. Der Preis je Aktie des Übernahmeangebots ist gemäß übernahmerechtlichen Vorgaben festzulegen und soll bei dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate, somit über dem Kaufpreis je Aktie im Aktienkaufvertrag liegen.