Bregenz, 11. Dezember 2020. Der Vorstand der Wolford AG hat beschlossen, den Halbjahresbericht für das am 1. Mai 2020 beginnende Rumpfgeschäftsjahr 2020 nicht wie vorgesehen am 11. Dezember 2020 zu veröffentlichen.

Der Grund für die Nicht-Veröffentlichung am 11. Dezember liegt in der Aufbereitung und Erfassung der durch die COVID-19 Pandemie ausgelösten Vertragsanpassungen und sonstigen gewährten Mieterleichterungen bei zahlreichen Mietverhältnissen im Zwischenabschluss.

Das Unternehmen bemüht sich, diese für die Erstellung des Zwischenabschlusses erforderlichen Schritte ehest möglich abzuschließen und den Halbjahresbericht spätestens am 23. Dezember 2020 zu veröffentlichen.